Stieven Degen

Meisterbetrieb des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks

Stieven Degen

von der Handwerkskammer Karlsruhe

öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk

Fachgebiet: Gas- und Wasserinstallation

 

Recht haben - Recht bekommen?

Der erste Schritt dazu kann die Anhörung eines Sachverständigen sein.   

 

Sachverständiger

Da die Bezeichnung "Sachverständiger" in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist, kann sich jeder als "Sachverständiger" bezeichnen. Um aber echte Experten eines Sachgebietes auszuweisen, gibt es die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Die Tätigkeit ist nicht auf die bestellende Körperschaft, z.B. Handwerkskammer Karlsruhe, beschränkt; die Tätigkeit kann bundesweit erfolgen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus und werden darauf vereidigt, dass sie unparteiisch und unabhängig handeln. Die Sachverständigen erstellen Ihre Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen, unabhängig jeglicher Interessenkonflikte. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.

Es steht Ihnen frei, für welchen Sachverständigen Sie sich entscheiden. Keiner bietet Ihnen irgendwelche Vor- oder Nachteile.

Aufgaben des Sachverständigen:

1. Erstellung eines Privatgutachtens:

Bei einem Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Privatperson/Firma beauftragt. Dabei wird ein Vertrag zwischen Auftraggeber und öbuv. Sachverständiger geschlossen, aus dem möglichst genau die Aufgabenstellung für den Gutachter hervorgeht. Dies könnte z.B. die Frage sein:

"Sind die Abwasserrohre ausreichend dimensioniert?"

Privatgutachten dienen häufig zur Klärung von Unklarheiten zwischen Bauherrn und dem ausführenden Handwerker und dienen auch zur Beweissicherung.

In Streitfällen, die möglichst verhindert werden sollten, kann ein Privatgutachten als Grundlage einer Klage dienen.

2. Erstellung eines Gerichtsgutachtens:

Eine Aufgabe des Sachverständigen ist die Beurteilung von Handwerksleistungen im Auftrag der Gerichte. Dabei steht der öbuv. Sachverständige dem Richter als fachkundiger Helfer zur Seite.

Hier wird der Sachverständige von den Gerichten beauftragt.

3. Hilfe bei der Bauabnahme:

Oft fühlen sich Bauherren überfordert, wenn sie die Leistungen eines Installateurs oder Heizungsbauers abnehmen sollen. Der Bauherr kann nicht immer beurteilen, ob die ausgeführten Arbeiten dem Bauvertrag und den technischen Regeln entsprechen oder nicht. 

4. Erstellung einer Fertigstellungsbescheinigung

Eine weitere Aufgabe des öbuv. Sachverständigen ist die Erstellung einer Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a, BGB.

Eine solche Bescheinigung ist erforderlich, wenn der Auftraggeber (Bauherr) dem Auftragnehmer (Handwerker) die Abnahme der Arbeiten wegen Mängeln ablehnt und damit die Bezahlung der Handwerkerleistung verweigert.

Die erforderliche Abnahme kann dann der Handwerker durch einen Sachverständigen vornehmen lassen. Wenn das versprochene Werk frei von Mängeln ist stellt der öbuv. Sachverständige eine Fertigstellungsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung kommt einer Abnahme gleich.